| Petitionsrecht in der Verfassung
Bayerns Bayerische Verfassung: |
| Art. 115 | Petitionsrecht — Keine Vorreden, hier die |
| (1) | Alle Bewohner Bayerns haben das Recht, sich schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Behörden oder an den Landtag zu wenden. |
| (2) | Die Rechte des Landtags zur Überprüfung von Beschwerden werden durch Gesetz geregelt. |
| In der 14. Wahlperiode wurden
14.466 Eingaben an den Petitionsausschuss eingereicht, das ist weniger als
in den vorherigen Wahlperioden. Maximilianeum 3/2004,
S. 36. Vielleicht liegt's daran, dass die Adresse des
Petitionausschuss so versteckt wird? Hier ist sie! | |||
| Ein offenes Ohr für
die Anliegen der Bürger. "Das Petitionsrecht ist eine Ergänzung
neben den gerichtlichen Möglichkeiten,weil der Prüfungsmaßstab sich nicht
auf die Rechtmäßigkeit,sondern hauptsächlich auf die Zweckmäßigkeit
erstreckt." Maximilianeum, August 2003 CSU-Fraktion,
Hg. Dabei wird völlig übersehen: dem Bürger nützt das offene Ohr wenig, er braucht den Dialog. Der Bürger will nicht bei jeder Anregung die gerichtlichen Möglichkeiten oder das ergänzende Petitionsrecht beanspruchen. | |||
Bezeichenderweise findet man
im Petitionsrecht zwar
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| Auf der Startseite des Bayerischen
Landtags ist der Petitionsausschuss gut versteckt. Unter "Suche" fand ich den Petitionsausschuss nicht. (Dieses Manko wurde laut einer Mitteilung des Bayerischer Landtag -Landtagsamt- vom 2.8.2004 entscheidend ausgebessert.) Man wählt aus der Navigationsleiste links "Organisation" Damit kommt man auf die Überblicksseite und kann dort "Gremien" auswählen. Man wird automatisch zur Vollversammlung geleitet und muss hartnäckig bleiben. Es gibt einen weiteren Navigationslink "Ständige", was Ständige Ausschüsse bedeuten soll. Mutig scrollt man über den Text und findet: "Die 12 ständigen Ausschüsse". Fast vermutet es man: Kein Petitionsausschuss; aber nicht so vorschnell. Man klickt auf "Ausschuss für Eingaben und Beschwerden" Jetzt endlich liest man:
OK, gehen wir nochmals zur Startseite und versuchen es unter "Links". Da kommt man zur Staatsregierung. Das war wieder eine Sackstrasse. OK, gehen wir nochmals zur Startseite und versuchen es unter "Service & K", was Service & Kontakt bedeutet. Da gibt es Überblick, Informationsmaterial und ähnliches. Das war wieder eine Sackstrasse. OK, gehen wir nochmals zur Startseite und versuchen es unter "Wissenswertes". Man kommt zu den Aufgaben des Landtags. Doch gemach, nicht die Flinte ins Korn werfen. Im weiteren Text folgt 3. Kontrolle und darunter auch ein Hinweis zum Petitionsrecht. Dieser Link führt tatsächlich zum Petitionsrecht der Bürgerinnen und Bürger.
Adresse des Petitionsausschuss:
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| Doch halt! Vor dem Schreiben einer Petition sollte das Petitionsdilemma bedacht werden. | |||