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..................wahlkampf08 schwanthalerhöhe..
-Vorhandene Vegetation siehe (wurde nicht ersetzt ) -gehe-grünflächen
(http://knowhowsusi.de/alte_messe.htm unter voegel
Telefon 233-28567 Referat für Stadtplanung alle
pläne
Telefax 233-24213 und Bauordnung
Stadtplanung PLAN HA II/22V Bebauungsplan mit Grünordnung Nr.
1819c
Sandtner-,Gerolt-,Kazmair-,Ganghoferstraße,
siehe http://knowhowsusi.de/alte_messe.htm unter kazmair23 oder pschorr
(Georg-Freundorfer-Platz) (Aufhebung d.Beb.Pl.Nr. 1068)
Billigungsbeschluss und vorbehaltlicher Satzungsbeschluss
Stadtbezirk 8 – Schwanthalerhöhe
Anlagen:
1. Übersichtsplan M = 1 : 5.000
2. Bebauungsplanentwurf (ohne Maßstab)
3. Plan Lage im Stadtgebiet
Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung
vom 15.05.2002 (SB)
Öffentliche Sitzung
Inhaltsverzeichnis Seite:
I. Vortrag der Referentin 2
A) Frühzeitige Unterrichtung der Bürger 2
B) Beteiligung der Träger öffentlicher Belange 2
C) Beteiligung der Bezirksausschüsse 3
II. Antrag der Referentin 4
A) Satzungsentwurf 5
B) Begründung zum Bebauungsplanentwurf 7
III. Beschluss 19
I. Vortrag der Referentin
Wie nachstehender Entwurf der Satzung und Begründung zum Bebauungs-planentwurf (S. 6 ff).
A) Frühzeitige Unterrichtung der Bürger (§ 3 Abs. 1 BauGB)
Die frühzeitige Unterrichtung der Bürger gemäß §
3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) wurde im Zeitraum vom 02.04. mit 03.05.2001
durchgeführt.
Während des Darlegungszeitraums wurde die nachstehende Äußerung
vorgetragen.
Pächter der Gaststätte „Cafe Corner“,Kazmairstr.47
Die Freischankfläche vor der Gaststätte „Cafe Corner“, Kazmairstr.47 sollte erhalten bleiben. Er begrüßte die Umgestaltung der Kreuzung Ganghofer-/Kazmairstraße und regte ferner an, hier Baumanpflanzungen vorzunehmen, die eine ökologische Bereicherung darstellen und die Aufenthaltsqualität im Straßenraum verbessern würden.
Hierzu wird festgestellt:
Die Gestaltung des Straßenraumes ist im Bebauungsplan nur als Hinweis zu verstehen. Die Ausführung obliegt dem Baureferat Tiefbau, für die Genehmigung von Freischankflächen ist das Kreisverwaltungsreferat zuständig. Die betroffenen Referate wurden informiert.
B) Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB)
Parallel zur frühzeitigen Unterrichtung der Bürger wurde auch das Anhörungsverfahren der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Im Rahmen dieses Verfahrensschrittes wurde folgender Einwand vorgebracht:
Wasserwirtschaftsamt München
Neuere Untersuchungen haben bzgl. des Merkblattes 3.8/1 des bayerischen Landesamtes für Wasserwirtschaft (LfW) vom 31.10.2001 bei einzelnen Parametern Stufe-1-Wert-Überschreitungen gezeigt. Auf der Fläche bestehende Grundwassermessstellen zeigen Verunreinigungen durch PAK und LHKW an. Hieraus könnte sich weiterer Untersuchungsbedarf ergeben.
Hierzu wird festgestellt:
Die neuen Messergebnisse und der Hinweis auf einen eventuell daraus resultierenden Untersuchungsbedarf wurden unter Kapitel F. Sonstiges „Altlasten“ in die Begründung zum Bebauungsplanentwurf übernommen.
C) Beteiligung der Bezirksausschüsse
Der örtlich zuständige Bezirksausschuss des 8. Stadtbezirkes stimmte
der Planung generell zu.
Er forderte jedoch, dass einer der beiden Wertstoffcontainerstandplätze
am Georg-Freundorfer-Platz wegfallen sollte, da für 2000 Anwohner ein Standplatz
ausreichend sei. Zudem würden zwei Standplätze an diesem relativ kleinen
Platz störend wirken.
Hierzu ist festzustellen:
Sowohl die Frage des Bedarfs als auch des Standortes der beiden Wertstoffcontainer
ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Die hierfür zuständigen
Fachreferate wurden um eine Überprüfung der Forderung des Bezirksausschusses
gebeten.
Der Beschluss zu Ziffer 6 meines Antrages ergeht unter dem Vorbehalt einer erneuten
Beschlussfassung, wenn während der öffentlichen Auslegung Anregungen
eingehen. In diesem Fall wird die Angelegenheit dem Ausschuss für Stadtplanung
und Bauordnung erneut zur Beschlussfassung vorgelegt.
Der Bezirksausschuss des 8. Stadtbezirkes Schwanthalerhöhe hat Abdrucke
der Sitzungsvorlage erhalten.
Der Korreferent/die Korreferentin des Referates für Stadtplanung und Bauordnung hat Abdruck der Beschlussvorlage erhalten.
II. Antrag der Referentin
Ich beantrage folgendes:
1. Der vorgetragenen Äußerung aus der frühzeitigen Unterrichtung der Bürger gem. § 3 Abs. 1 BauGB kann nicht entsprochen werden.
2. Dem Einwand des Wasserwirtschaftsamtes aus dem Verfahren gem. § 4 Abs.1 BauGB (Beteiligung der Träger öffentlicher Belange) wird entsprochen.
3. Dem Einwand des Bezirksausschusses 8 kann nur nach Maßgabe des Vortrages, siehe Kapitel C entsprochen werden.
4. Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Grünordnung Nr. 1819c für den Bereich –Sandtner-, Gerolt-, Kazmair-, Ganghoferstraße, (Georg-Freundorfer-Platz) - Plan vom 19.10.2001 und Text - und die dazugehörige Begründung werden gebilligt.
5. Das Planungsreferat wird beauftragt, den Entwurf des Bebauungsplanes mit Grünordnung und Begründung gemäß § 3 Abs.2 BauGB öffentlich auszulegen.
6. Der Bebauungsplan mit Grünordnung Nr.1819c wird gemäß § 10 BauGB als Satzung erlassen und ihm die nachfolgende Begründung beigegeben. Der Beschluss unter Ziffer 6 ergeht unter dem Vorbehalt einer erneuten Beschlussfassung, wenn während der öffentlichen Auslegung Anregungen eingehen.
A) SATZUNGSENTWURF
Entwurf
Satzungstext
des Bebauungsplanes mit Grünordnung Nr. 1819c
der Landeshauptstadt München
Sandtner-, Gerolt-, Kazmair-, Ganghoferstraße,
(Georg-Freundorfer-Platz)
(Aufhebung d. Beb.Pl.Nr. 1068)
vom ..........................
Die Landeshauptstadt München erlässt aufgrund der §§ 9 und 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB), der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (BauNVO), des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO), der Art. 91 und 7 Abs. 1 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) und des Art. 3 des Gesetzes über den Schutz der Natur, die Pflege der Landschaft und die Erholung in der freien Natur (BayNatSchG) folgende Satzung:
§ 1
Bebauungsplan mit Grünordnung
(1) Für den Bereich Sandtner-, Gerolt-, Kazmair-, Ganghoferstraße
(Georg-Freundorfer-Platz) wird ein Bebauungsplan mit Grünordnung als Satzung
erlassen.
(2) Der Bebauungsplan mit Grünordnung besteht aus dem Plan der Landeshauptstadt
München vom 12.04.2002, angefertigt vom städtischen Vermessungsamt
am .......... und diesem Satzungstext.
(3) Der für das Planungsgebiet geltende Bebauungsplan Nr. 1068 Heimeranstraße
nördlich und südlich zwischen Gerolt- und Ganghoferstraße (MüABl.1977
S.70) wird verdrängt.
§ 2
Grünordnung
(1) Die Bepflanzung der Flächen ist entsprechend den planlichen und textlichen
Festsetzungen herzustellen und zu erhalten. Ausgefallene Bäume und Sträucher
sind nachzupflanzen. Nachpflanzungen haben den festgesetzten
Güteanforderungen zu entsprechen.
(2) Die Mindestpflanzqualitäten betragen für standortgerechte, große
Laubbäume einen Stammumfang von mind. 20-25 cm, für mittelgroße
Bäume 18-20 cm.
(3) Bäume in Belagsflächen sind in spartenfreie, offene durchwurzelbare
Baumscheiben von mindestens 24 qm Grundfläche zu pflanzen. Ausnahmsweise
sind auch
überdeckte Baumscheiben zulässig, wenn dies aus gestalterischen oder
funktionalen Gründen erforderlich ist.
(4) In der öffentlichen Verkehrsfläche Ganghoferstraße sind
Baumreihen mit standortgerechten, großen Laubbäumen mit einem Stammumfang
von mind. 18 cm - 20 cm vorzugsweise in einem durchgehenden Baumgraben mit einem
Pflanzabstand von 7 m - 12 m zu pflanzen.
(5) Im Bereich der dargestellten Leitungsschutzzone dürfen keine Bäume
und tiefwurzelnden Sträucher angepflanzt werden.
(6) Im Bereich des U-Bahnbauwerkes und der Leitungsschutzzonen sind Aufschüttungen
über das Niveau des bestehenden Geländes hinaus nicht zulässig.
§ 3
Inkrafttreten
Der Bebauungsplan mit Grünordnung tritt mit der Bekanntmachung gem. § 10 BauGB in Kraft.
B) BEGRÜNDUNG ZUM BEBAUUNGSPLANENTWURF
A. AUSGANGSLAGE UND PLANUNGSZIEL
1. Anlass der Planung, städtebauliche Ausgangssituation
Mit diesem Bebauungsplan wird im Zuge der Neugestaltung des Gesamtgebietes
Theresienhöhe ein weiterer Teilbereich realisiert. Der Aufstellungsbeschluss
des Bebauungsplanes Nr. 1819 vom 22.10.1997 umfasste das gesamte Gelände
des Wettbewerbes Theresienhöhe, so auch den Bereich des Georg-Freundorfer-Platzes.
Der städtebauliche Ideenwettbewerb und der Flächennutzungsplan (FNP)
sehen eine Begrünung dieser Fläche (mit einer Option für integrierte
Gemeinbedarfseinrichtung in kleinteiliger, pavillionartiger Bebauung ) vor.
Der Bereich nördlich der Heimeranstraße wird bereits als Grünanlage
genutzt, die begrünte Fläche südlich des Platzes beinhaltete
bis vor kurzem eine inzwischen beseitigte Straßenbahnumkehrschleife.
Das Baureferat wurde deshalb beauftragt, für die Um- und Neugestaltung
des Georg-Freundorfer Platzes, einen Realisierungswettbewerb durchzuführen.
Um eine geordnete Umsetzung des Wettbewerbergebnisses zu ermöglichen, ist
der hier geltende Bebauungsplan Nr. 1068 aufzuheben und ein neuer Bebauungsplan
aufzustellen.
Die ursprünglich vorhandene Gleisharfe im südlichen Bereich wurde
beseitigt, damit auf dieser Teilfläche eine Neugestaltung erfolgen kann.
2. Wettbewerb
Mit Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 22.10.1997
ist das Baureferat erstmalig beauftragt worden, für den Georg-Freundorfer-Platz
einen Realisierungswettbewerb durchzuführen. Mit Beschluss des Bauausschusses
vom 29.09.1998 wurde dieser Auftrag konkretisiert.
Die Wettbewerbsentwürfe wurden dem Bauausschuss am 28.09.99 vorgestellt.
Das Baureferat wurde beauftragt, die Preisträger des dritten Preises, das
Büro Martina Levin, Luc Monsigny (Berlin) zu veranlassen ihren Entwurf
unter Berücksichtigung des ersten Ankaufs (Gestaltung des Südteiles
in Hinblick auf „Wasser-Spielmöglichkeiten“ für Kinder
sowie Tieferlegung des Bolzplatzes) zu überarbeiten.
Dieser Preisträgerentwurf zeichnete sich durch folgende Qualitäten
aus:
Baumumstandener Platz mit Integration des Baumbestandes im Norden.
Die Auflösung des bestehenden Baumrandes zu „Vegetationshügeln“
und der Verzicht auf Strauchpflanzungen schafft Transparenz zwischen Platz und
Straße und bietet vielfältige Zugänge. Das Prinzip des aufgelockerten
Baumrahmens wird auch am südlichen Platzrand eingesetzt.
Der Baumrahmen wird zur inneren Platzfläche hin durch einen Rundweg mit
Sitzgelegenheiten abgegrenzt.
Bolzplatz und Sommerstockbahn bleiben in ihrer Lage nahezu unverändert,
die weiteren Spielflächen sind variabel. Im Süden ist eine großzügige,
nutzungsneutrale Fläche vorgesehen, sowie ein befestigter Bereich für
die geforderte Gemeinbedarfsfläche.
Der Übergang zur Esplanade wird durch die Fortführung der Baumreihe
an der Ganghoferstraße geschaffen.
Die Geh- und Radwegebeziehung Heimeranstraße wird geradlinig über
die Wiesenfläche geführt.
Sowohl die Kosten für die Herstellung, als auch die Pflege- und Unterhaltskosten
liegen im mittleren Bereich.
Im Gegensatz zu den beiden ersten Preisträgern wird beim Entwurf des dritten Preisträgers eine Fällung des wertvollen Baumbestandes vermieden. Dieser Wettbewerbsentwurf soll zur Ausführung kommen; er bildet damit die Grundlage des vorliegenden Bebauungsplanes.
3. Grundbesitzverhältnisse
Das Gelände befindet sich im Eigentum der Landeshauptstadt München.
4. Bestandsaufnahme und Bewertung
-Naturhaushalt
Der Georg-Freundorfer-Platz liegt auf der Forstenrieder Schotterterrasse. Das
Untersuchungsgebiet befindet sich auf fluvoglazialen Sanden und Kiesen der Münchner
Schotterebene und liegt auf jüngerem Niederterrassenschotter der Würmeiszeit.
Die sommerlichen Oberflächentemperaturen können tagsüber bis
35 °C erreichen und nachts noch um die 20°C.
Der höchste Grundwasserstand (HW 1940) liegt etwa 8 m unter Flur.
-Verkehr- und Schadstoffemissionen
Die Verkehrsbelastung in der an das Planungsgebiet anschließenden Ganghoferstraße
beträgt ca. 11.000 Kfz/24 Std.
Die Belastung der Luft mit Stickstoffdioxid, Ruß und Benzol liegt deutlich
unter den Prüfwerten nach der 23. BImSchV.
-Vorhandene Vegetation siehe (http://knowhowsusi.de/alte_messe.htm unter voegel
Der sehr erhaltenswerte, vitale Baumbestand besteht hauptsächlich aus Ahorn,
der häufig vielstämmig vorkommt, Linde und Hainbuche; die Mehrzahl
der Bäume besitzt einen Stammumfang über 80 cm, Einzelexemplare erreichen
einen Stammumfang bis 1,60 m.
-Ortsbild
Der Quartiersplatz (inklusive der Umgebungsstraßen) ist etwa 1,8 ha groß
und ringsum mit großen Laubbäumen eingefasst, die im nördlichen
Teil auf Erdwällen gepflanzt sind; das aufgelassene Teilstück der
Heimeranstraße trennt den südlichen vom nördlichen Teil der
öffentlichen Grünfläche.
Spiel- und Aufenthaltsflächen befinden sich bisher nur im nördlichen
Teil: Sommerstockbahnen, Bodenschach und Tischtennisplatten, als Kinderspielplatz
ein großzügig dimensionierter Sandspielbereich sowie Ruhebereiche
mit Rasenflächen und Schmuckbeeten.
Besonders erwähnenswert ist der hier situierte Bolzplatz.
Auf dem südlichen Teil lag die nicht mehr benötigte, aufgelassene
Trambahnwendeschleife; die asphaltierte Fläche wurde zum Parken genutzt
und war für Spiel- und Aufenthalt nur eingeschränkt nutzbar.
-Erholungsflächen- und Spielplatzversorgung
Das Sanierungsgebiet Westend ist mit Erholungs- und Spielflächen
extrem unterversorgt.
Für den Anteil der Jugendlichen wurde ein Defizit von 65 % ermittelt.
Die rege genutzte und überlastete Grünanlage des Georg-Freundorfer-Platzes
dient der Nachbarschafts- und Wohngebietsversorgung.
Eine der wenigen Grünflächen mit Spielmöglichkeiten im Westend
ist der benachbarte Gollierplatz mit einer Größe von ca. 0,8 ha,
ein urbaner Quartiersgrünplatz mit alleeartigen Baumreihen an seinen Längsseiten.
Der Bavariapark
ist ein landschaftlich gestalteter Park und steht unter Denkmalschutz; er besitzt
alten, dichten Baumbestand mit Biotopcharakter und
ist als Landschaftsbestandteil nach Art. 12 des Bayerischen Naturschutzgesetzes unter Schutz gestellt. Trotz seiner Größe von 5,5 ha ist er nur ruhigen Nutzungen
wie Spazieren gehen, Picknick, Naturbeobachtung, etc. vorbehalten.
Die Grün- und Freiflächen des neuentstehenden Wohnquartiers Theresienhöhe
- Esplanade, Museumsplatz, Alte Feuerwache und Freifläche auf dem Bahndeckel
– dienen in erster Linie den dortigen Neubewohnern als wohnungsnahe Erholungsflächen.
Spielplätze für Kleinkinder befinden sich außer am Georg-Freundorfer-Platz
noch im Bavariapark, an der Heimeranstraße, am Gollierplatz und auf der
Theresienwiese.
Grünverbindungen zwischen all diesen Anlagen bestehen noch nicht.
5. Planerische Zielvorstellungen, Planungskonzept
Mit diesem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen
werden, um folgende städtebauliche Ziele zu verwirklichen:
- Umsetzung des Wettbewerbsergebnisses des vom Bezirksausschuss gewünschten dritten Preisträgers. Die wesentlichen Strukturen des Entwurfes werden in der Darstellung des Grünordnungsplanes festgesetzt.
- Verbesserung der Funktionen des Naturhaushaltes durch Erhalt des wertvollen Baum- bestandes und Neuschaffung von Grünflächen#
- Ausbau der öffentlichen Grünfläche zum stadtteilprägenden Identifikationspunkt im Westend
- Verbesserung der Durchgrünung im Stadtteil Westend
- Schaffung von Gemeinschaftsgrünfläche zum Spielen für Kinder
und als Treffpunkt
für Anwohner
- Verknüpfung des Sanierungsgebietes Westend über den Georg-Freundorfer-Platz mit der Neubebauung Theresienhöhe und dem Bavariapark
Anwohnertiefgarage
Mit Beschluss des Stadtrates vom 20.02.02 wurde der südliche Bereich des
Georg-Freundorfer-Platzes vorbehaltlich weiterer Detailuntersuchungen als potentieller
Standort für eine Anwohnertiefgarage für ca. 150-200 Stellplätze
festgelegt. Aufgrund dieses
Untersuchungsbedarfes ist eine Realisierung des Vorhabens in den nächsten
Jahren nicht zu erwarten. Auf der anderen Seite ist jedoch der Georg-Freundorfer-Platz
als Erholungsfläche von erheblicher Bedeutung für das dicht bebaute
Stadtviertel und die Fertigstellung steht kurz vor dem Abschluss. Der vorliegende
Bebauungsplan sieht derzeit deshalb von entsprechenden Festsetzungen für
eine Anwohnertiefgarage ab.
Falls sich der Standort nach den weiteren Untersuchungen verfestigen sollte,
ist eine Änderung des Bebauungsplanes im betroffenen Teilbereich jederzeit
möglich. Einer späteren Realisierung der Anwohnertiefgarage steht
dann nichts mehr im Wege.
6. Maßnahmen
Zur Umsetzung der Planungsziele sind folgende Maßnahmen erforderlich :
- Attraktive Platzgestaltung mit Erweiterung und Ergänzung der vorhandenen Spiel- und Aufenthaltsfunktionen (Bolzplatz, Sandspielplatz, Erwachsenenspielbereiche, Rückzugsmöglichkeiten und Ruhebereiche)
- Weitgehende Erhaltung der Bäume und Gehölze in den Randbereichen und Integration in die neue Gestaltung des Platzes
- Reduzierung des Versiegelungsgrades durch Rückbau der versiegelten Flächen der Trambahnwendeschleife
- Verstärkte Baumpflanzungen am Übergang zur Esplanade
B. PLANUNGSRECHTLICHE VORGABEN
1. Flächennutzungsplan mit Landschaftsplan
Das Planungsgebiet ist im Flächennutzungsplan in der Fassung der Änderung
I/4 vom 06.11.1997 als Allgemeine Grünfläche mit einer Gemeinbedarfsfläche
als Option für die Integration bürgerschaftlicher und/oder sozialer
Einrichtungen im südlichen Bereich des Planungsgebietes dargestellt.
Im Landschaftsplan als integralem Bestandteil des Flächennutzungsplanes
ist der gesamte Bereich als allgemein zugängliche und vielfältig nutzbare
Grün- und Freifläche dargestellt.
Der Georg-Freundorfer-Platz bildet den Abschluss einer örtlichen Grünverbindung
vom Heimeran-
platz zur Heimeranstraße.
2. Bebauungsplan
Für das Planungsgebiet gilt der seit 10.03.1977 rechtsverbindliche Bebauungsplan
Nr. 1068 (Heimeranstraße nördlich und südlich zwischen Gerolt-
und Ganghoferstraße).
Er setzt nördlich und südlich der Heimeranstraße öffentliche
Grünfläche und entsprechend
den umliegenden vorhandenen Straßen öffentliche Verkehrsflächen
fest. Zudem wird die Durchführung der Heimeranstraße von der Gerolt-
zur Ganghoferstraße durch ihre Festsetzung ermöglicht. Unmittelbar
östlich grenzt der seit 10.08.2000 rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr.
1819 a (Theresienhöhe, Nordteil) an.
3. Sanierungsuntersuchungsgebiet
Das Planungsgebiet liegt in unmittelbarer Nachbarschaft zum Sanierungsgebiet
Westend.
4. Sonstige Vorgaben
Das Planungsgebiet liegt im Geltungsbereich der Baumschutzverordnung der Landeshauptstadt München vom 12.05.1992.
C. BEBAUUNGSPLAN MIT GRÜNORDNUNG
1. Allgemeines
Es wird ein klarer, offener Platz entstehen, der in einem starken, räumlichen
Baumrahmen die Formensprache des klassischen Quartiersplatzes (Gollierplatz
– Rahmung mit Baumreihen) mit dem Motiv des benachbarten Bavariaparks
(lockere Rahmenpflanzung) verbindet, und auf dem sich die Nutzer aller Altersgruppen
entfalten können. Ein innenliegender, entlang der Rahmenpflanzung geführter
Rundweg umschließt alle Nutzungszonen: Bolzplatz und Sommerstockbahnen
bleiben in ihrer Lage nahezu unverändert, eine großzügige, nutzungsneutrale
Fläche und eine Spiel- und Liegewiese sind im neu dazugekommenen Südteil
untergebracht.
Die vorhandene Geh- und Radwegebeziehung Heimeranstraße wird geradlinig
über die Wiesenfläche geführt.
Eine deutlich sichtbare Verknüpfung zwischen Westend und Theresienhöhe
soll mittels Baumpflanzungen erfolgen, die, in Form und Habitus von der allgemeinen
Bepflanzung abgesetzt, optisch über die Ganghoferstraße greifen und
auf der Seite der Esplanade fortgeführt werden.
2. Baulinien und Straßenbegrenzungslinien
Der neue Bebauungsplan übernimmt die mit dem Bebauungsplan Nr. 1068 entlang
der Kazmair-,Gerolt- und Sandtnerstraße , entsprechend der vorhandenen
Baustruktur bereits festgesetzten Straßenbegrenzungs- und Baulinien. Die
Straßenbegrenzungslinien für den Georg-Freundorfer-Platz querenden
Teil der Heimeranstraße werden jedoch aufgehoben.
Entlang der Ganghoferstraße wird der Straßenraum neu gefasst.
3. Art der Nutzung
Die allgemein nutzbare Frei- und Erholungsfläche wird als öffentliche
Grünfläche festgesetzt.
Hierbei wird vor allem darauf geachtet, dass die vorhandene Einfassung aus dem
auf Erdwällen gepflanzten ca. 30-jährigen Baumbestand
in den derzeit nicht nutzbaren südlichen Teil des Platzes in konsequenter
Weise weitergeführt wird.
Zugleich wird durch geringfügige Eingriffe in den Baumbestand im nördlichen
Teil des Platzes mehr Durchgängigkeit entstehen, die im südlichen
Teil in entsprechender Weise weiterverfolgt wird. Dadurch wird für die
Anwohner mehr Durchlässigkeit zum inneren Teil der künftigen Grünfläche
gewonnen, andererseits jedoch durch die entsprechende Abpflanzung auch die notwendige
Abschirmung erzielt.
Folgende Einrichtungen werden in ihrer Lage erhalten, bzw. wiederentstehen:
Der tiefergelegene Bolzplatz, zwei Sommerstockbahnen, vier Bodenspiele, zwei
Tischtennisplatten, mehrere Spielplätze mit unterschiedlichen Vorgaben
bezüglich der Alterstruktur und auch der Art und Weise der Ausgestaltung.
An die Spielzone schließen sich, vom intensiven Spielbereich durch eine
Erdmodellierung getrennt, Rasenflächen an, welche dem unreglementierten
Spielen und dem Aufenthalt dienen.
Der südliche Bereich ist neben bürgerschaftlichen Aktivitäten
intensiv genutzten Spielflächen (Skaten, Kinderspielflächen) vorbehalten.
Die Errichtung einer Gemeinbedarfseinrichtung als integrierter Bestandteil der
Grünfläche ist möglich. Hierzu bedarf es keiner planungsrechtlicher
Festsetzungen. Der Flächennutzungsplan stellt die Option einer Gemeinschaftsfläche
für die Integration bürgerschaftlicher und/oder sozialer Einrichtungen
dar. Bei entsprechendem Bedarf ist auch die Situierung eines in der Größenordnung
angemessenen Kiosks, als funktionellem Bestandteil der Grünfläche
durchaus denkbar.
Zwei querende ost-, westgerichtete Rad und Fußwegverbindungen verknüpfen
die Heimeranstraße mit dem Messeplatz.
4. Lärmschutz
Es ist nicht auszuschließen, dass zu bestimmten Tageszeiten für
die Bewohner der in der Umgebung der öffentlichen Grünfläche
liegenden Grundstücke durch die vom Spielbetrieb ausgehenden Geräusche
Beeinträchtigungen entstehen.
Die bereits bestehenden und geplanten Spieleinrichtungen sind jedoch durch den
Erhalt des wertvollen Baumbestandes, Neuanpflanzungen im Süden des Platzes
und entsprechender Geländemodellierung (Geländeanhebung im Norden,
zusätzliche Erdwälle, Absenkung des Bolzplatzes )von der Wohnnutzung
abgerückt festgesetzt. Dies gilt insbesondere für den lärmintensiveren
tiefergelegten Bolzplatz und die Erwachsenenspiele
Die Anordnung des Bolzplatzes und der Erwachsenenspiele an dieser Stelle erfolgte
nach eingehender Überprüfung der verschiedenen Interessenslagen.
Der übliche Abstand des Bolzplatzes von ca. 90m zur umliegenden Wohnbebauung
wurde hier unterschritten. Eine Situierung in der Mitte des nördlichen
Georg-Freundorfer-Platzes sollte einen generellen Mindestabstand von 70 m ermöglichen.
Die Unterschreitung des Mindestabstandes war auf Grund der beengten Verhältnisse
in dem dichtbebauten Stadtteil und des dringend bestehendem infrastrukturellem
Bedarfes unumgänglich. Vom Bezirksausschuss wurden für den mit Einrichtungen
für Jugendliche unterversorgten Stadtteil
Besonders Flächen für Ballspiele gefordert. Der bereits früher
an dieser Stelle situierte Spielplatz, nebst Bolzplatz, erfreute sich bisher
großer Akzeptanz .
Um die Nachbarn vor erheblichem Lärm zu schützen wurde die Größe
des Bolzplatzes begrenzt und entsprechende bauliche Maßnahmen(Geländeanhebung
im Norden, zusätzliche Erdwälle, Absenkung des Bolzplatzes) vorgesehen.
Da die Realisierung von intensiv genutzten Freiflächen im innerstädtischen
Bereich sehr problematisch ist, ist ein Interessenkonflikt oft nicht zu vermeiden.
Der dringende Bedarf an dieser Einrichtung führt dazu, dass eine gewisse
Geräuschimmission von den Anwohnern hingenommen werden kann zugunsten der
Verbesserung der infrastrukturellen Versorgung im Westend.
Die Grünfläche trägt zudem wesentlich zur Verbesserung der Wohnverhältnisse in den umliegenden Gebieten bei.
E. AUSWIRKUNGEN DER PLANUNG
- Erweiterung der bisherigen Nutzung des Platzes um die ca. 6500 qm große Fläche der ehemaligen Trambahnwendeschleife im Süden. Vergrößerung des Angebotes an Erholungs- und Spielflächen für das Westend
- Weitest gehender Erhalt des wertvollen Baumbestandes im Norden und Neuanpflanzungen im Süden des Platzes.
- Der Abbau der Trambahnwendeschleife ermöglicht die Neuanlage der Rasenfläche und verringert damit den Versiegelungsgrad
- Verbesserung des Naturhaushaltes hinsichtlich Luftfeuchte, Grundwasserneubildung und Absenkung der Oberflächentemperatur
- Schaffung von Durchlässigkeit für die umliegende Wohnbebauung im inneren Teil der künftigen Grünanlage ( vor allem im Norden ) einerseits, Abschirmung und Geborgenheit im südlichen Bereich andererseits.
- Der Übergang zur Esplanade wird durch die Fortführung der Baumreihe an der Ganghoferstraße geschaffen.
- Die bereits vorhandene Geh- und Radwegverbindung Heimeranstraße über die Grünfläche wird im Plan gesichert.
F. SONSTIGES
1. Altlasten
Obwohl das Planungsgebiet nicht im Altlastenverdachtsflächenkataster der
LHM verzeichnet war, wurden vorsorglich Altlastenuntersuchungen durchgeführt.
Bei Rammkernbohrungen wurde eine kiesige Auffüllschicht mit Beimengungen
an Ziegelbruch sowie Asche- und Schlackeresten mit einer maximalen Mächtigkeit
von 7,5m angetroffen. Die Gehalte an leichtflüchtigen Schadstoffen (LHKW,BTEX)
oder deponietypischen Gasen in der Bodenluft waren unauffällig. Die chemischen
Analysen von Bodenproben wiesen z.T. erhöhte Gehalte an polyzyklischen
aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) und Schwermetallen nach.
In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt und dem Referat für Gesundheit und
Umwelt, Sachgebiet Altlasten, wurden Oberbodenuntersuchungen im Umgriff des
Spielplatzes zur Prüfung eines Gefährdungspotentials festgelegt.
Die ermittelten Schadstoffgehalte in den Oberbodenproben aus dem Spielplatzbereich
unterschritten die Prüfwerte nach § 8 Abs. 1 des Bundes-Bodenschutzgesetzes
im Hinblick auf Kinderspielflächen.
Da keine nutzungsrelevant erhöhten Schadstoffkonzentrationen nachgewiesen
wurden, sind aus Sicht des vorsorgenden Gesundheitsschutzes keine Sicherungsmaßnahmen
erforderlich. Lediglich ein Randwall außerhalb der Spielflächen ist
zum Schutz vor Staubverfrachtungen vorsorglich mit Rindenmulch o.ä. zu
überdecken.
Die Entsorgung von im Zuge der Erdarbeiten anfallendem belasteten Erdaushub,
der nicht uneingeschränkt verwertbar ist, erfolgt in Abstimmung mit dem
Referat für Gesundheit und Umwelt. Die Kosten für die Beseitigung
ggf. auftretender Altlasten sind vom Baureferat Gartenbau im Rahmen der Projektkosten
sichergestellt.
Untersuchungen des Grundwassers haben bei einzelnen Parametern Stufe-1-Wert-Überschreitungen
gezeigt. Auf der Fläche bestehende Grundwassermessstellen zeigten Verunreinigungen
durch PAK und LHKW an. Hieraus kann sich weiterer Untersuchungsbedarf ergeben.
2. Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß §3 des Gesetzes
über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der Fassung des Gesetzes
zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinien, der IUV-Richtlinie und weiterer
EG-Richtlinien zum Umweltschutz (BGBL.I,S.1950) i.V.m. der Anlage 1 zu diesem
Gesetz ist nicht durchzuführen.
3. Kosten
Durch den Bebauungsplan entstehen folgende Kosten:
- Die Kosten für die Umgestaltung und Erweiterung der öffentlichen
Grünfläche werden in Absprache mit dem Kommunalreferat-GV/SP aus dem
Umstrukturierungsprojekt Theresienhöhe finanziert. Die Abwicklung erfolgt
direkt zwischen dem Kommunalreferat und dem Baureferat-Gartenbau.
- Die Straßenbaukosten belaufen sich auf ca. 600 000 €. In dieser
Kostenschätzung sind die im Bebauungsplan dargestellten Umprofilierungen
der Ganghoferstraße zwischen Heimeran- und Kazmairstraße sowie auf
der Westseite der Ganghoferstraße zwischen Sandtner- und Heimeranstraße
enthalten. Etwa notwendige Umbauarbeiten sind nicht beitragsfähig.
Die finanzielle Deckung dieser Umbaumaßnahmen erfolgt durch Entnahme aus
der Sonderrücklage „Theresienhöhe“. In der Einnahmen-Ausgaben-Blockschätzung
des Projektes Theresienhöhe ist der für diese Maßnahmen notwendige
Mittelbedarf berücksichtigt. Die entsprechenden Finanzmittel für diese
Maßnahmen sind im Mehrjahresinvestitionsprogramm 2001-2005 in Investitionsliste
1 unter dem Projekt Ganghoferstraße zwischen Kazmairstraße
und DB-Brücke eingestellt.
- Die Gesamtkosten für die Straßenbeleuchtungsanlagen werden auf
ca. 320.000 € geschätzt.
Die notwendigen Finanzmittel für die Beleuchtung der Grünanlage des
Georg-Freundorfer-Platzes betragen ca. 245.000 € und werden vom Baureferat-
Gartenbau bereitgestellt.
Die Kosten für die Straßenbeleuchtungsanlagen der Sandtner-,Gerolt-,Kazmair-Ganghoferstraße
werden auf ca. 75.000 € geschätzt. Über die Finanzierung kann
zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussage gemacht werden; die benötigten
Mittel werden zur gegebenen Zeit im Haushalt angemeldet.
Die im Bebauungsplan mit Grünordnung getroffenen Festsetzungen sind das
Ergebnis einer gerechten Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und
privaten Belange gegeneinander und untereinander.
III. Beschluss
nach Antrag.
Der Stadtrat der Landeshauptstadt München
Der Vorsitzende Die Referentin
Thalgott
Ober-/Bürgermeister Stadtbaurätin
IV. Abdruck von I. - III.
über den Stenographischen Sitzungsdienst
an das Direktorium – HA II R (5x)
an das Direktorium - HA II - V 3
an das Revisionsamt
an die Stadtkämmerei
zur Kenntnis.
V. Wv. Planungsreferat - HA II/22 V
zum Vollzug des Beschlusses.
Zu V.: 1. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdruckes mit der beglaubigten
Zweitschrift wird bestätigt.
2. An den Bezirksausschuss
8
3. An das Referat für Gesundheit und Umwelt
4. An das Kommunalreferat
5. An das Baureferat
6. An das Baureferat – U-Bahnbau
7. An das Planungsreferat - SG 3
8. An das Planungsreferat - HA I
9. An das Planungsreferat - HA II/01
10. An das Planungsreferat - HA III
11. An das Planungsreferat - HA IV
mit der Bitte um Kenntnisnahme.
Planungsreferat - HA II/22
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Am ...........
i.A.