Deutschland gehört zu den letzten
Industrienationen, in denen das Prinzip des "Amtsgeheimnisses"
gilt: Bei uns werden Informationen, die bei öffentlichen
Stellen vorliegen, unabhängig von ihrer tatsächlichen
Schutzbedürftigkeit grundsätzlich als geheim behandelt. Nur in
Ausnahmefällen haben die Bürger ein Akteneinsichtsrecht. Diese
Geheimhaltungspraxis ist ein Relikt des Obrigkeitsstaates, das
nicht mehr in das Informationszeitalter und in eine moderne
Demokratie passt. Außerdem begünstigt Geheimhaltung
Korruption, während Transparenz jeder Form von Machtmissbrauch
vorbeugt.
Wir rufen deshalb
dazu auf:
Schließen Sie sich der Forderung nach einem
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) auf Bundesebene an!
4660 Bürgerinnen und Bürger
unterstützen bereits diese
Kampagne.
Mit einem solchen Gesetz, das es bereits in über 50
Staaten gibt, erhält jeder Bürger das Recht, Akten einzusehen
oder Kopien von Unterlagen öffentlicher Stellen zu bekommen,
ohne dass eine persönliche Betroffenheit oder eine
Antragsbegründung erforderlich ist. Genau definierte
Ausnahmeklauseln sorgen dafür, dass sensible Informationen,
z.B. personenbezogene Daten oder Geschäftsgeheimnisse,
geschützt bleiben.
Mit Ihrer Unterschrift fordern Sie den Bundestag auf,
noch in dieser Legislaturperiode ein modernes, weit reichendes
und bürgerfreundliches Informationsfreiheitsgesetz zu
verabschieden.
Folgende Institutionen haben diese Kampagne
gestartet und bitten um Ihre Unterschrift:
Transparency International - Deutsches Chapter e.V.
politik-digital.de Netzwerk Recherche e.V. Mehr
Demokratie e.V. Humanistische Union e.V. Deutscher
Journalisten-Verband (DJV) Deutsche Journalistinnen- und
Journalisten-Union (dju) in ver.di Bertelsmann
Stiftung
Ich schließe mich der
Forderung nach einem Informationsfreiheitsgesetz auf
Bundesebene an.
Zu den einzelnen inhaltlichen Positionen der
erstunterzeichnenden Organisationen finden sie auf den
Unterseiten dieser Internetseite weitere Informationen. Unter
anderem wird dort ein Gesetzentwurf dokumentiert, der im April
2004 von fünf der oben genannten Organisationen vorgelegt
worden ist. Dieser Gesetzesvorschlag enthält beispielhafte
Regelungen, an denen sich ein Bundesgesetz messen lassen
muss.
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